Habe ich geschenkt bekommen. Hätte ich mir für 22 Euro / 172 Seiten / große Schrift nicht gekauft ...
Mit klarer Sprache und großbürgerlichem, intellektuellem und selbstbezogenem Habitus ( was hab ich schon alles gelesen / wo war ich weltweit schon überall / welch interessante Menschen kenne ich ) sind hier 14 (Geschichten / Erzählungen / Essays ? ) von Schirach aufgeschrieben.
Was für
ein Sammelsurium an Geschichten, Anekdoten, Novellen, Porträts etc.!
Wie schon in den vorherigen Erzählbänden, so mischt Ferdinand
von Schirach auch hier wieder unterschiedliche Textsorten mit ebenso
fleißig wechselnden Inhalten. Wie zuvor auch, so ist auch in „Derstille Freund“ der Ton oft melancholisch, wie schon öfter
festgestellt dominiert auch hier wieder dieser kosmopolitische
Zeigegestus: Seht her, ich war schon überall, aber jetzt auch noch
in Namibia, Kapstadt, Wien, Florenz, wo einige der neuen Geschichten
spielen. Sei’s drum.Trotzdem
worum geht es Ferdinand von Schirach eigentlich bei all diesen so
heterogenen Erzählstücken? Geht es ihm um Aufklärung, geht es ihm
um Unterhaltung, geht es ihm um Thrill? – Ja, auch das fragt man
sich bei manch einer seiner Miniaturen. Der kleinste gemeinsame Sinn
ist wohl der, dass es ihm vor allem um den eigenen Blick auf die Welt
geht.So
bleibt am Ende der Lektüre von „Der stille Freund“ der Eindruck
einer erzählerischen Wundertüte, in der Nieten und Gewinne recht
gleichmäßig verteilt sind und somit die reelle Chance besteht,
wenigstens zur Hälfte von diesem Buch angetan zu sein. Das ist ja
dann auch schon was.
Ich kenne Schirach nur von der recht gut gemachten Krimireihe Schuld. Habe das Büchlein in einem Zug durchgelesen und werde es bei Gelegenheit wieder mal zur Hand nehmen...
Ist der Mensch im Grunde gut oder schlecht? Eine Frage, die nicht nur
die Philosophie seit Jahrhunderten beschäftigt. Letztlich dient ihre
Beantwortung immer auch der Legitimation von Macht. Muss man den Mensch
mit Regeln zähmen oder ihm Gelegenheit geben sein grundsätzlich
kooperatives Wesen entfalten zu können?
Das Manuskript der Sendung kann man hier herunterladen ...
Erwähnt werden 3 interessante Bücher:
Bregman, Rutger: Im Grunde gut. Eine neue Geschichte der Menschheit.
Hamburg [Rowohlt Verlag] 2020. Ein spannendes Plädoyer für eine positive
Sicht auf den Menschen, untermauert mit einer Vielzahl an Studien aus
unterschiedlichsten wissenschaftlichen Bereichen.
Haller, Reinhard: Das Böse. Die Psychologie der menschlichen
Destruktivität. Salzburg [Ecowin] 2019. Ein aufschlussreiches Buch des
gefragten Gerichtspsychiaters Haller über die Zusammenhänge, die zu
exzessiver Gewalt bei Schwerstverbrechern führen können.
Hare, Brian & Woods, Vanessa: The Survival of the Friendliest.
Understanding Our Origins and Rediscovering Our Common. [Oneworld
Publications] 2020. Eine verblüffende Theorie über die
Selbst-Domestizierung des Homo Sapiens, die seiner Spezies das Überleben
sicherte, ein neuer Blick auf unsere Wurzeln.
Haller setzt unterschiedliche Theorien über das Böse in Bezug zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Biologie, Theologie, Genforschung und Psychiatrie. Die Ursachen sind vielfältig: Milieu, Kindheitstrauma, soziale Tragödien, falsche Freunde, Alkohol, Drogen, vor allem aber Kränkungen. (Letzteres könnte eine Erklärung für die verbrecherische Ader von Putin sein)
Eine weitere interessante Sendung hab ich auch entdeckt: „Einstellung: Unparteiisch!“ Karl Valentin und die Politik // Viele seiner berühmtesten Stücke sind in finsteren Zeiten entstanden,
zwischen 1933 und 45. Nicht nur Bert Brecht hat Karl Valentin verehrt,
sondern auch Adolf Hitler. Wie unschuldig ist das Werk von Bayerns
großem Komiker?
Grand Hotel Parr: Ein schräger Check-in ins Universum von Martin Parr
Das Neue Museum Nürnberg verwandelt sich mit der Ausstellung „Grand Hotel Parr“ in ein verrückt-verspieltes Gesamtkunstwerk. Fotograf Martin Parrs Welt aus Kitsch, Tiefsinn und Farbe lädt zum Entdecken ein.
Das Schöne ist, dass man in diesem Hotel viele Möglichkeiten hat, Platz zu nehmen und in vielen seiner Fotobücher blättern kann !
Very british ! Und dann ist er auch noch am 6.12. gestorben ... R.I.P.
Im Frühjahr zur Zeit der Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung stellte der Chef des BAMF in einem Vortrag bei der Konrad Adenauer Stiftung das individuelle Asylrecht in Frage. Hans-Eckart Sommer (CSU Mitglied) tat dies als Privatperson ...
Im zugeschalteten Interview (ab 1:22) zeigte der Migrationsforscher Gerald Knaus auf, dass dies nicht so einfach geht.
Aktuell hat sich nun ergeben, dass sich die Innenminister der EU auf verschärfte Asylregeln geeinigt haben. Das muss aber noch im EU Parlament abgesegnet werden. Welche Schwierigkeiten es da gibt hier ....
In einem Interview aus 2023 zeigt die Völkerrechtsprofessorin
Nora Markard (2023) recht übersichtlich , welche Konsequenzen es gäbe, wenn Deutschland das individuelle Asylrecht abschaffen würde:
In
letzter Zeit wurde wiederholt die Forderung erhoben, eine
"Obergrenze" für die Aufnahme von Schutzsuchenden
einzuführen. Das würde bedeuten, dass, wenn mehr Schutzsuchende
kommen als von der "Obergrenze" vorgesehen, sie keinen
Asylantrag in Deutschland stellen können. Dadurch würde
Deutschland das sogenannte individuelle Asylrecht abschaffen. Wie
soll das funktionieren?
Nora
Markard: Deutschland müsste aus vielen internationalen Verträgen
austreten. Das wären zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention
und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Könnte
Deutschland das einfach tun, aus der Genfer Flüchtlingskonvention
austreten?
Ja.
Nach Artikel
44der
Genfer Flüchtlingskonvention können Staaten „das Abkommen
jederzeit durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen
zu richtende Mitteilung kündigen“. Sie wird dann ein Jahr später
wirksam. Wie gesagt müsste Deutschland
aber auch aus zahlreichen anderen Verträgen austreten – und sogar
aus der EU!
Deutschland
müsste aus der EU austreten, um das Asylrecht abzuschaffen?
Der
Kern des individuellen Asylrechts ist das Gebot des Non-Refoulement.
Es bedeutet, dass niemand in eine Situation abgeschoben werden darf,
wo Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Das ist
ein menschenrechtlicher Standard, der in vielen Verträgen enthalten
ist – so eben auch in den Verträgen der Europäischen Union, zum
Beispiel in der EU-Grundrechtecharta.
In der EU ist er sogar durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien
konkretisiert, die in Deutschland im Konfliktfall Vorrang vor dem
nationalen Recht haben. Deutschland könnte der Verpflichtung des
„Non-Refoulements“ also letztendlich nur entgehen, indem es aus
der EU austräte.
Die
Verpflichtung des „Non-Refoulements“ bliebe dann aber wegen der
anderen internationalen Verträge, an die Deutschland gebunden ist,
bestehen. Deutschland müsste auch aus allen anderen austreten, etwa
aus der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Genau.
Russland hat das ja zuletzt getan. Für einen EU-Mitgliedstaat
wie Deutschland wäre ein solcher Austritt allerdings ein großes
Problem. Denn die EU-Verträge schreiben die Gewährleistung
bestimmter Menschenrechte, inklusive des Asylrechts, vor. Wenn
Deutschland also aus diesen Menschenrechtsverträgen austreten würde,
würde es auch die EU-Verträge verletzen. Der Rat der EU könnte
dann die deutschen Mitgliedschaftsrechte suspendieren. Wir würden
uns also auf einer Ebene mit Polen und Ungarn bewegen – nur noch
schlimmer, weil dort immerhin formal die Menschenrechte noch gelten.
Sagen
wir, Deutschland tritt aus den genannten menschen- und
asylrechtlichen Verträgen aus: Dann stünde der Abschaffung des
individuellen Asylrechts nichts mehr entgegen?
Doch.
Wie bereits erwähnt, ist der Kern des individuellen Asylrechts das
Gebot des Non-Refoulement: Dieses Gebot wird auch als Teil des
Folterverbotsangesehen.
Jemanden in eine Situation, wo Folter oder unmenschliche Behandlung
droht, abzuschieben, ist ebenso wie die Folter selbst verboten. Das
bedeutet dann auch, dass man solche Gefahren im Zweifel vor der
Zurückweisung an der Grenze individuell prüfen muss.
Deutschland
müsste also auch aus Verträgen,
die Folter verbieten, austreten, um das Asylrecht abzuschaffen?
Selbst
das würde nicht genügen. Das Folterverbot zählt zum
Völkergewohnheitsrecht, es wird sogar als „ius cogens“, also als
„zwingendes Völkerrecht“ angesehen. Das Refoulement-Verbot ist
davon nach überwiegender Ansicht mit umfasst. Das bedeutet, dass es
unabhängig von konkreten völkerrechtlichen Verträgen für alle
Staaten gilt und nicht einfach aufgekündigt werden kann.
Wäre
es möglich, einfach bestimmte Kontingente an Flüchtlingen
aufzunehmen, im Sinne einer Obergrenze?
Das
Kontingentmodell kann es immer nur zusätzlich zum individuellen
Asylrecht geben, es kann den völkerrechtlich gebotenen Schutz von
Menschen an der Grenze nicht ersetzen. Rechtlich kann es also immer
nur um die zusätzliche Aufnahme eines Kontingents von Menschen
direkt aus dem Ausland gehen, um ihnen den gefährlichen Weg zu
ersparen. Für die Auswahl dieser Personen kann man dann Kriterien
bestimmen, die man unterschiedlich ausgestalten kann. Man sollte das
aber nicht als Alternative zum Asylrecht missverstehen – denn die
Personen, die außerhalb des Kontingents kommen, haben weiterhin
einen Anspruch auf das „Non-Refoulement“.
Genauso
ist es mit einer „Obergrenze“: Wenn nach Erreichen der Obergrenze
noch jemand kommt und Anspruch auf Schutz hat, dann ist seine
Zurückweisung völkerrechtlich und unionsrechtlich verboten,
Obergrenze hin oder her. Mal ganz abgesehen davon, dass das
Dublin-System außerdem zwingend eine Zuständigkeitsprüfung
vorschreibt. Man kann nicht einfach sagen „wir nicht“, ohne zu
klären, wer stattdessen für das Verfahren zuständig sein soll. Das
haben wir auch alles schon ausführlich 2016 diskutiert, als Herr
Seehofer das propagierthat.
Warum
hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg die Auffassung durchgesetzt, dass
der beste Weg, um Geflüchteten Schutz zu gewähren, das individuelle
Asylrecht ist?
Während
des Zweiten Weltkriegs standen Jüdinnen und Juden, die vor den Nazis
fliehen wollten, vor der Schwierigkeit, dass kaum ein Staat bereit
war, sie aufzunehmen. Sie waren diesen Staaten gegenüber völlig
rechtlos. Viele von ihnen konnten deswegen Nazideutschland nicht
verlassen. 1938 gab es auf Initiative von US-Präsident Roosevelt
eine Konferenz in Évian mit Vertretern von 32 Staaten, um eine
gemeinsame Aufnahmepolitik auszuhandeln. Die Konferenz scheiterte.
Dass wir das Grundrecht auf Asyl 1949 in das Grundgesetz aufgenommen
haben, ist eine direkte Reaktion auf diese Taten- und Rechtlosigkeit.
Das Internet als basisdemokratischer Gegenentwurf zu den Machtkämpfen der Politik - die digitale Avantgarde hat zu lange solchen Vorstellungen nachgehangen, argumentiert Albrecht von Lucke. Markus Beckedahl, Co-Gründer der re:publica, hält dagegen.